Viele Selbständige haben bislang mit ihrer
Gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld
vereinbart, das bei längerer Krankheit als
Einkommensersatz ausgezahlt wird. Dafür bezahlen sie
einen erhöhten Beitrag an ihre Krankenkasse.
Ohne öffentliche Bekanntgabe, hat
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) diese
Leistung zum 01.01.2009 aus dem Leistungskatalog der
Gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Das bedeutet,
dass Krankengeld für die rund 1,5 Mio. Selbständigen
in der bisherigen Form endet zum kommenden
Jahreswechsel!
Damit haben alle Betroffenen nun genau drei
Möglichkeiten:
- Sie tun nichts bzw. warten ab. Damit haben sie ab
Januar 2009 keinerlei Schutz mehr in
Bezug auf ihr Einkommen.
- Sie versichern das Krankengeld im benötigten
Umfang bei
einem privaten Versicherer. Das ist ganz nach dem
individuellen
Bedarf möglich und in der Regel auch recht
preiswert, setzt aber einen
guten Gesundheitszustand voraus.
- Sie nutzen einen der ab 2009 von allen
Gesetzlichen
Krankenkassen ohne Gesundheitsfragen anzubietenden
Wahltarif für Krankengeld. Die Kosten dafür sind
noch nicht
bekannt, aber eines ist Faktum: Wer einen solchen
Wahltarif
wählt, bindet sich für drei volle Jahre
unwiderruflich an seine
Krankenkasse und kann in dieser Zeit die Kasse
nicht mehr
wechseln.
Die Krankenkassen sind gesetzlich übrigens nicht
verpflichtet, die Betroffenen darauf aufmerksam zu
machen. Und die Bundesregierung wird einen Teufel
tun, dies angesichts der bevorstehenden
Landtagswahlen in Bayern bzw. der Bundestagswahlen
nächstes Jahr im großen Stil bekannt zu geben.