Umgehen
Sie die Abgeltungssteuer - Riester-Rente für
Selbständige und Freiberufler
Selbständige und Freiberufler bekommen zwar keine
Riester-Zulagen vom Staat, können aber dennoch einen
ungeförderten Riester-Vertrag abschließen. Wer einen
Riester-Vertrag z.B. als Fondssparplan abschließt,
kann sich eine Lücke im komplizierten Steuerrecht zu
Nutze machen und damit legal die Abgeltungssteuer
vermeiden. Für alle ab dem 01.01.09 gekauften
Kapitalanlagen kassiert der Staat in Zukunft die
Abgeltungssteuer. Das heißt, Zinsen, Dividenden und
Kursgewinne unterliegen einem Steuersatz von 25 %
zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell
Kirchensteuer.
Wer in Riester-Verträge einzahlt, ohne die
staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen
(ungeförderter Vertrag), ist nicht an die strengen
Riester-Regeln gebunden, sondern profitiert von den
allgemeinen Steuervorschriften für Versicherungen.
Und die sehen vor, dass erst Steuern fällig werden,
wenn das Kapital ausgezahlt wird (Besteuerung nach
dem Halbeinkünfteverfahren). Der Vorteil: Während
der Ansparphase fällt kein Cent an Steuern an und
bei der Auszahlung streichen Sie die Hälfte Ihrer
Gewinne steuerfrei ein.
Da die reinen Fondssparpläne ab 01.01.2009 der
Abgeltungssteuer unterliegen und die
Riester-Fondssparpläne nicht, schneidet der
Riester-Vertrag im direkten Vergleich um Längen
besser ab.
Grund: Beim Riester-Fondssparplan schlägt dank der
steuerfreien Ansparphase der Zinseszinseffekt voll
zu Buche. Während dieser Zeit werden Zinsen,
Dividenden und Kursgewinne nicht versteuert und
können über die gesamte Laufzeit weiterhin gute
Renditen erwirtschaften.
Um die Steuervorteile der ungeförderten
Riester-Rente wirklich nutzen zu können, kommt es
auf die richtige Auswahl des Riester-Produktes an.
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