Auslandskrankenversicherung



Warum benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?

Weil Sie nur dann im Krankheitsfall während einer Auslandsreise finanziell geschützt sind, wenn Sie sich in einem Land befinden, das der Europäischen Union (EU) angehört. In diesen Staaten können Sie als deutsches Kassenmitglied die Leistungen der dortigen Krankenkasse bzw. des staatlichen Gesundheitsdienstesin Anspruch nehmen.

Mit der Schweiz, der Türkei und Tunesien hat die Bundesrepublik Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die im Krankheitsfall Schutz nach den in diesen Staaten geltenden Gesetzen gewähren. Allerdings, übernommen werden die Kosten der ambulanten und stationären Behandlung nur im Rahmen der Sozialversicherung des jeweiligen Landes. Das kann im Krankheitsfall zu einer Selbstbeteiligung führen. Es gibt auch Fälle, in denen der behandelnde Arzt den Krankenschein Ihrer deutschen Krankenkasse nicht anerkennt und von Ihnen ein Privathonorar verlangt. In solchen Fällen erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse daheim nur den Satz, den sie bei Behandlung im Inland aufbringen müsste. Auch die Behandlung in privaten Krankenhäusern ist häufig nicht abgedeckt.

Auf jeden Fall fehlt die eventuell erforderliche Kostenübernahme für Rücktransporte aus dem Ausland.

Mit einer privaten Auslandsreise-Versicherung können Sie diese Probleme vermeiden.

Jeder gesetzlich Krankenversicherte braucht für seine Reisen eine private Zusatzversicherung!

Auch Privatversicherte sollten parallel eine Auslandskrankenversicherung haben. Sie schützt sie vor Belastungen der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligungbei Krankheit im Ausland und vor dem Verlust evtl. Beitragsrückerstattungsansprüche.

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Was leistet die Auslandskrankenversicherung?

Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt für alle Reisen ins Ausland. Als Ausland gelten nicht Deutschland und das Land, in dem die zu versicherndePerson einen ständigen behördlich gemeldeten Wohnsitz hat.

  • Erstattung der Kosten für:
    medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
  • Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
  • schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
  • Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland

Im Krankheitsfall werden alle Kosten im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für ärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen), Röntgendiagnostik, stationäre Behandlung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) sowie der notwendige Transport zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus für Operationen, schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllung (nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen) erstattet.
Arten der Auslandskrankenversicherung:

  • Krankenversicherung für den längerfristigen Aufenthalt im Ausland: Aufenthalt bis zu drei Jahren

  • Krankenversicherungsschutz für Ihre Gäste in Deutschland

  • Krankenversicherungsschutz für "AU-Pairs", sowie für die Teilnahme an Jugendreisen und internationalen Austauschprogrammen (bis zum 30. Lebensjahr)

  • Krankenversicherungsschutz für den Schüler-Austausch (z.B. "High-School-Programme")
    Aufenthalte bis zu einem Jahr

  • Krankenversicherungsschutz für Reisegruppen, incl.
    o Reiserücktrittskosten-Versicherung
    o Reisegepäck-Versicherung
    o Reise-Unfallversicherung
    o Reise-Haftpflichtversicherung
    o Reise-Krankenversicherung mit Notfall-Versicherung (Beistandsleistung auf Reisen)

  • Reisekrankenversicherung für Stipendiaten von Studienstiftungen
    o von Deutschen im Ausland
    o von Ausländern in Deutschland

  • Reiseversicherungsschutz für ausländische Saisonarbeitskräfteund Erntehelfer, bis zu 91 Tagen

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Was Sie noch wissen sollten

Wir unterscheiden zwischen Kurzzeit- oder Jahrestarifen. Bei einem Jahrestarif sind Sie für alle Auslandsreisen geschützt, die Sie bis zu einer festgesetzten maximalen Reisedauer von z. B. sechs oder acht Wochen im Jahr unternehmen. Der Tarif wird auch als Familientarif angeboten. Bei einem Kurzzeittarifversichern Sie nur konkret die eine Reise.

Nicht alle Gesellschaften bieten gleiche Leistungen. So schränken z. B. viele die Leistungshöhe ab einem gewissen Alter ein. Dieses kann zu erheblichen Eigenbelastungen führen.

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Letzte Aktualisierung am 28.05.2009
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