Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)


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Wozu benötige ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Krankheiten, Unfälle oder Kräfteverfall zerstören sehr schnell Lebensträume, die finanzielle Unabhängigkeit, den erreichten Lebensstandard und das regelmäßige Einkommen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sehr wichtige Versicherungsart, die jeder Berufstätige besitzen sollte. Sie schützt vor dem finanziellen Ruin im Falle von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Stetig wachsender beruflicher Leistungsdruck und vermehrte Beanspruchung des Körpers durch Freizeitaktivitäten führen dazu, dass nahezu jeder 4. Erwerbstätige während des aktiven Berufslebens berufs- oder erwerbsunfähig wird.

Das finanzielle Risiko bei Beeinträchtigung oder Verlust der Arbeitskraft ist durch die gesetzliche Rentenversicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nur unzureichend - bzw. seit 01.01.2001 teilweise gar nicht mehr - gedeckt.

Wichtige Hinweise der Verbraucherzentrale Sachsen:

Berufsunfähigkeitsrente oder „Riester-Rente“?
Verbraucherschützer setzen erste Priorität auf Absicherung bei Berufsunfähigkeit! Wenn derzeit über die Rentenreform gesprochen wird, hört man viel über die „Riester-Rente“. Soll ich jetzt abschließen oder lieber noch warten? Gehe ich zu einem Versicherer, einer Bank oder doch besser zu meinem Arbeitgeber? Bei all den wichtigen Fragen gerät jedoch ein Aspekt völlig in den Hintergrund. Was kommt vor der „Riester-Rente“ ?
Wer bei seiner Lebensplanung nicht berücksichtigt, dass durch eine mögliche Krankheit oder einen Unfall und einem damit verbundenen Einkommensverlust das nötige Geld für den Vermögensaufbau dann nicht mehr zur Verfügung steht, wird zu spät feststellen, dass private Vorsorge weit mehr ist, als nur der Abschluss eines Sparvertrages. Sachsens Verbraucherschützer betonen deshalb immer wieder die Notwendigkeit, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Ein reichliches Jahr nach den drastischen Einschnitten beim gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz haben viele Verbraucher noch keine private Vorsorge getroffen. Ein Grund dafür – so vermuten die Verbraucherschützer – ist bei Berufstätigen die fehlende Zeit, sich mit schwierigen Fragen auseinander zu setzen.
Doch gerade bei jüngeren Leuten kann sich das bitter rächen. Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren ist, genießt nämlich gar keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Sicher ist es nicht einfach, eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Wer dabei nur auf die Versicherungsprämie schaut, erlebt im Schadenfall mit großer Wahrscheinlichkeit böse Überraschungen. Deshalb sollten vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe genommen werden. Da kommt es beispielsweise darauf an, ob der Versicherer im Zusammenhang mit der Anerkennung der Berufsunfähigkeit die Ausbildung und die Erfahrung des
Versicherungsnehmers berücksichtigt, welche Verweisungsmöglichkeiten in andere Berufe vorgesehen sind, ob die Rentenzahlung auch rückwirkend gewährt wird, ob und wie der Beitrag während der Berufsunfähigkeitsprüfung gestundet wird und nach welcher Frist der Versicherer auf einen Rücktritt vom Vertrag verzichtet. Um diese und weitere Knackpunkte in den Versicherungsbedingungen aufzuspüren, benötigt man Expertenhilfe.
Quelle: Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Homepage am 24.05.2002

Wir unterstützen die Aussagen der Verbraucherschützer und bieten diese Expertenhilfe an!

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Was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz vor der finanziellen Katastrophe, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In diesem Falle wird eine monatliche Rente während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Vertragsablauf gezahlt. Die Tarife einiger Anbieter sehen sogar lebenslange Rentenleistungen vor. Häufig wird die volle vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % gewährt, besondere Vereinbarungen lassen schon Teilrenten ab 25 % zu.

Bei Feststellung der Berufsunfähigkeit entsteht der Leistungsanspruch auf die zuvor versicherte Rente. Dieses kann auch schon der Fall sein, wenn Ihr Arzt bei Feststellung einer Krankheit bestätigt, dass die Behandlungmindestens 6 Monate dauern wird.

Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt, so wird in der Regel die Lebens- oder Rentenversicherung im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kostenlos weitergeführt. Sehr gute Policen sehen auch eine dynamische Vertragsfortführung vor. Der Versicherte erhält eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe bis zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer.

Es gibt auch eine Reihe von Anbieter, die allein zur Absicherung der erheblichen Gefahr, reine Risikoversicherungen anbieten, unabhängig von sonstigen Verträgen. In den letzten Jahren wurde von unseren Kunden sehr oft das Konzept "Berufsunfähigkeitsabsicherung mit Beitragsrückgewähr" gewählt. Egal ob die Berufsunfähigkeit eintritt oder nicht, am Ende der Laufzeit erhalten Sie bei einigen Versicherern Ihre Beiträge zurück.

Beanspruchen Sie unsere besonderen Möglichkeiten, Ihnen mit Hilfe modernster Vergleichstechniken den Markt transparent zu machen und Ihnen zu helfen, die für Sie optimale Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, damit Sie im Leistungsfall nicht Mittellos werden.

Unsere langjährige Erfahrung und unsere Kundenorientiertheit, die sich u. a. darin zeigt, dass wir Ihnen nicht nur die Produkte einer Versicherung, sondern einer großen Zahl von verschiedenen Gesellschaften anbieten können, wird Ihnen zum Nutzen.

Fordern Sie einen Beratungstermin an!

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Ursachen der BU

Nicht Unfälle, sondern Krankheiten sind die häufigste Ursache dafür!
Und das, obwohl das Bewusstsein für gesundheitliche Vorsorge stetig steigt. Stark auf dem Vormarsch sind psychische Erkrankungen, offenbar als Folge der Stressbelastung.

              

Auswirkungen von Erkrankungen auf den Beruf

Ausgeübter Beruf Ursachen der BU Nachweis der BU durch BU- Grad, %
Allgemeinarzt Leukämie Arztbericht, Befundbericht 100
Arzt für Allgemeinmedizin Nukleotomie Arztbericht, Befundbericht, Krankenkasse 100
Arzt für Allgemeinmedizin Polytrauma (Unfallfolgen) Arztbericht, Krankenkasse 100
Arzt für Augenheilkunde Fingerarthrose Arztbericht, Gutachten 100
Arzt für Frauenheilkunde Hirntumor Arztbericht, Befundbericht 100
Arzt für Sportmedizin Orthopädisches Leiden Krankenkasse, Rentenbescheid wegen EU 100
Augenarzt Augenleiden behandelnde Ärzte, Befundbericht 100
Bauingenieur Herzerkrankung Arztbericht, Befundbericht 100
Betriebsleite, Bauingenieur Unfall mit Verletzung der Wirbelsäule Facharzt 50
Facharzt für Gynäkologie Tumor Arztbericht, Befundbericht 100
Facharzt für Innere Medizin Hörsturz behandelnder Arzt, Gutachten 100
Gas- Wasserinstallateur Herzinfarkt Arztbericht, Befundbericht 100
Gynäkologe Bandscheibenvorfall Arztbericht, Befundbericht 100
Kaufmann / Geschäftsführer Tumor Klinikarztberichte 100
Koch Lebensmittelallergie behandelnde Ärzte, Befundberichte, Krankenk. 100
Krankenpfleger Koronare Herzerkrankung Arztbericht, Krankenkasse 100
Masseurin u. med. Bademeisterin Berufsekzem behandelnde Ärzte, Krankenkasse 100
Radiologe Wirbelsäulenerkrankung Befundbericht, Gutachten 60
Rechtsanwalt und Notar Polyneuropathie (Nervenleiden) fachärztliches Gutachten 70
selbständige Steuerberaterin Krebsleiden Arztbericht, Befundberichte 100
selbständiger Kaufmann Dilatative Cardiomyopathie (Herzkrankh.) Facharzt, Krankenhausberichte 100
selbständiger Metzgermeister Wirbelsäulenerkrankung Arztbericht, Gutachten 100
selbständiger Transportunternehmer Degeneratives Wirbelsäulenleiden behandelnde Ärzte, fachärztliches Gutachten 100
Steuerbevollmächtigte Hirninfarkt Facharzt, BU- Rentenbescheid 50
techn.- kaufm. Geschäftsführer Degeneratives Wirbelsäulenleiden behandelnde Ärzte, fachärztliches Gutachten 100
Tierarzt Wirbelsäulenleiden behandelnder Arzt, fachärztliches Gutachten 50
Tierarzt Allergisches Asthma Ärzteversicherung, Rentenbescheid wegen EU 100
Zahnarzt Herzinfarkt Arztbericht, Befundbericht 100
Zahnarzt Handverletzung Klinikarztbericht, Attest 50
Zahnärztin Hypoglykämie Fachärzte 100

Leistungsbeispiele

Es kann jeden Treffen! Aus unserem eigenen Kundenbestand und aus Leistungsabteilungen namhafter BU-Versicherer, haben wir hier einige Bespiele zu nennen, die Ihnen deutlich machen sollen, dass niemand vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeitsicher ist.

Alter bei Eintritt der BU Beruf Ursache für BU Versicherte Rente (Die Höhe der Rente wurde von den betroffenen Personen bei Abschluss des Vertrages gewählt.)Bei vielen jetzt das Gesamteinkommen!
34 Arbeitsvermittlerin Nierenversagen (Dialyse) 1.300,00 € mtl.
17 Azubi, Arzthelferin Diabetes 500,00 € mtl.
29 Bankkaufmann Multiple Sklerose 2.250,00 € mtl.
46 Baumaschinenführer Schlaganfall 511,29 € mtl.
39 Berufsschullehrer Depressionen 2.130,00 € mtl.
38 Bilanzbuchhalterin Herzmuskelentzündung 1.250,00 € mtl.
20 Bürokauffrau Asthma Bronchiale 600,00 € mtl.
16 Dachdeckerlehrling Fahrradunfall 409,03 € mtl.
28 Dipl.-Informatiker Bandscheibenvorfall 2.460,00 € mtl.
29 Dipl.-Ing. Herzinfarkt 2.670,00 € mtl.
28 Dipl.-Ing. Burn Out Syndrom 2.340,00 € mtl.
41 Dipl.-Ing. (Automobilindustrie) Multiple Sklerose 2.600,00 € mtl.
44 Dipl.-Ing. Klimatechnik Nervenzusammenbrüche 2.800,00 € mtl.
38 Dipl.-Kfm. Wirbelgleiten 3.140,00 € mtl.
28 Dipl.-Mathematiker Chron. Augenentzündungen 2.380,00 € mtl.
26 Dipl.-Physiker Leukämie 2.000,00 € mtl.
33 Dipl.-Sozialarbeiterin Lymphdrüsenkrebs 1.170,00 € mtl.
29 Dipl.-Wirt-Ing. Tauchunfall mit Hirnschaden 2.630,00 € mtl.
27 Dipl.-Wirtschaftsingenieurin Schwere Neurodermitis 2.430,00 € mtl.
35 Dreher Metallstauballergie 766,94 € mtl.
27 Dreher Komplizierter Armbruch 409,03 € mtl.
26 Einzelhändler Boriolose (Zeckenbiss) 600,00 € mtl.
48 Elektroingenieur Angstzustände 1.613,55 € mtl.
17 Friseurlehrling Hautallergien 700,00 € mtl.
18 Gas-W.-Installateur, Azubi Hodenkrebs 511,29 € mtl.
36 Gemüseverkäufer Lungenembolie 1.000,00 € mtl.
47 Geschäftsführer Herzfehler 7.580,00 € mtl.
51 Geschäftsführer, Bau Leberzirrhose 3.400,00 € mtl.
44 Hausärztin Leukämie 3.580,00 € mtl.
37 Hausfrau Mutter von 6 Kindern Nervenleiden 511,29 € mtl.
34 Hausmeister Gehirnblutungen 850,00 € mtl.
24 Hotelkauffrau Magersucht 1.130,00 € mtl.
26 Industriekauffrau Morbus Cron 1.260,00 € mtl.
25 Kaufmann für Wohnungswirtschaft Angst und Konzentrationsschwäche 987,40 € mtl.
49 Kindergärtnerin Lungenkrebs 1.240,00 € mtl.
54 Kraftfahrer Bandscheibenverschleiß 913,55 € mtl.
37 Lehrer Schizophrenie 1.950,00 € mtl.
41 Lehrer Alkoholkrank, Dilerium 2.580,00 € mtl.
46 Maschinenbaumeister Lungenkrebs 2.360,00 € mtl.
48 Manager Autoindustrie Sarkoidose (Morbus Boek) 4.630,00 € mtl.
27 Maurer Sarkoidose 725,00 € mtl.
31 Metzgermeister Motorradunfall 2.130,00 € mtl.
53 Postbote Polyarthritis 950,00 € mtl.
35 Rechtsanwalt Hodenkrebs 2.759,00 € mtl.
48 Richter Boriolose (Zeckenbiss) 3.825,00 € mtl.
42 Sanitärinstallateur Depressionen 766,94 € mtl.
20 Schornsteinfeger Kniearthrose 700,00 € mtl.
34 Schreinermeister Holzstauballergie (Asthma) 2.630,00 € mtl.
56 Schulleiter Fahrradsturz auf Kopf 2.680,00 € mtl.
54 Schwere Herzinfarkte Werkmeister 2.800,00 € mtl.
57 Selbständ. Fussbodenleger Divertikel, chronisch 1.909,03 € mtl.
32 Steuerfachgehilfin Psychosen 1.460,16 € mtl.
22 Student Schlaganfall 950,00 € mtl.
45 Unternehmensberater Magenkrebs 1.922,58 € mtl.
28 Versicherungskaufmann Morbus Cron 2.022,58 € mtl.
23 Zimmermann Höhenuntauglichkeit 1.073,71 € mtl.

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Und wie sichert die gesetzliche Rente solche Menschen ab?

Fallbeispiel zum downloaden

Welche BU/EU - Absicherungsvarianten stehen zur Verfügung?

Grundmodell Varianten Kurz Besonderheit
Unfallversicherung Invaliditätskapital Inv.-Summe Zahlt nur bei Ursache Unfall und nur % eines versicherten Kapitals.
  Invaliditätsrente Inv.-Ren Zahlt nur bei Ursache Unfall, ab versicherten Grad, eine versicherte Rente.
Berufsunfähig-keitszusatz-versicherung s. u. BUZ Leistung ab 50% Berufsunfähigkeitsgrad. Leistet, wenn versicherte Person mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf auszuüben, so wie sie ihn in gesunden Tagen ausgeübt hat.
  Zusatz zur Risikolebensversicherung RLV+BUZ Gleiche Leistung. Zusätzlich Todesfallschutz
  Zusatz zur Kapitallebensversicherung KLV+BUZ Gleiche Leistung. Zusätzlich Todesfallschutz und Ablaufleistung
  Zusatz zur Fondsgebundenen Lebensversicherung FLV+BUZ Gleiche Leistung. Zusätzlich Todesfallschutz und fondsgebundene Ablaufleistung
  Zusatz zur kapitalbilden-den Rentenversicherung RV+BUZ Gleiche Leistung Zusätzlich Altersrente
  Zusatz zur Fondsgebun-denen Rentenversicherung FRV+BUZ Gleiche Leistung. Zusätzlich fondsgebundene Altersrente
Selbständige Berufsunfähigkeits-versicherung Reine Risikoabsicherung ohne Ablaufleistung BUV Reine BU-Risikoabsicherung
  BU mit Beitragsrückgewähr BUV BU-Risikoabsicherung mit Ablaufleistung
Investment-Berufsunfähigkeits-versicherung U mit großer Flexibilität und mehr Ablaufleistung ("Investmentchance) I-BU BU-Risikoabsicherung mit fondsgebundener Ablaufleistung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung Zu den Produkten wie BUZ einschließbar. EUZ Basisabsicherung. Ca. 2/3 des BUZ-Beitrages. Weniger Anbieter im Markt. Leistet, wenn voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 2 Stunden täglich nachzugehen.
Dread Disease Schwere Krankheiten 3 D Zahlt einmaligen Geldbetrag, nur bei Eintritt einer bestimmten, im Vertrag genannten schweren Krankheit.

Mit Ihnen gemeinsam werden wir aus unserer großen Zahl von Produktpartnern, das auf Sie persönlich Passende finden! Sie haben bereits Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit getroffen? Sehr gut! Dann sollten Sie Ihre bisherige Entscheidung von uns prüfen lassen. Die Einführung kundenfreundlicherer Bedingungen ist bei vielen Anbietern ab dem Jahre 2000 vollzogen worden. Auch ist zu prüfen, ob die Höhe Ihrer bisherigen Absicherung – wegen der neuen Gesetzeslage in der Gesetzlichen Rentenversicherung – noch Ihre vorhandene Versorgungslücke schließt. Wir helfen Ihnen! Wir machen Ihnen die Vertragsbedingungen transparent! Bi uns erfahren Sie nicht nur Preise, sondern auch Leistungsdetails, Hintergründe und Besonderheitender verschiedenen Angebote!

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Kleines Lexikon zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Antragsteller: Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag.

Ausschlussklauseln: Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, bedeutet dies für den Versicherer ein erhöhtes Risiko. Dieses lässt sich nicht immer durch eine höhere Prämie ausgleichen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Beispiel für eine Ausschlussklausel: "Es gilt als vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus derBerufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen."

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt die gekürzten gesetzlichen Leistungen. Zusammen gewährleisten sie einen Basisschutz. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann der Anbieter gemäß selbst definierter oder gesetzlicher Bedingungen absichern. Mehr Schutz bietet dieBerufsunfähigkeitsversicherung.

Gesundheitsprüfung: Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind erst ab bestimmten Rentenhöhen oder bei höherem Eintrittsalter üblich. Werden die Fragen nicht ausführlich, lückenlos und wahrheitsgemäß beantwortet werden, ist der Versicherungsschutzim Ernstfall gefährdet.

Grad der Berufsunfähigkeit: Im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit der Versicherte eine Leistung erhält. Vereinbart werden kann etwa die Auszahlung einer Teilrente ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit. Üblicherweise wird die volle Rente ausgezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit zu mindestens50 Prozent vorliegt.

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, istdie Police.

Sechsmonatige Berufsunfähigkeit: Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufigwird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.

Staffelregelung:Die Vertragsbedingungen können vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der vereinbarten Rente gezahlt wird. Zum Beispiel könnte der Versicherte bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 25 Prozent entsprechend 25 Prozent der vollen Rente erhalten. Die volle Rente würde dann bei 75Prozent Berufsunfähigkeitsgrad gezahlt werden.

Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Berufsunfähigkeitsversicherungen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Fälle von Berufsunfähigkeit eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.Die Höhe des aktuellen Überschusses wird jährlich neu festgestellt.

Versicherte Person: ist diejenige, deren Berufsfähigkeit versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wird die versicherte Person berufsunfähig, dann wird dieVersicherungsleistung fällig.

Verweisung: Wenn ein Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erhoben wird, prüft das Versicherungsunternehmen, ob für den Versicherten die Möglichkeit besteht, in einem anderen Beruf weiter zu arbeiten. Die Versicherungsgesellschaft muss dabei die Kenntnisse und Fähigkeiten beziehungsweise Ausbildung und Erfahrung sowie die berufliche Stellung des Antragstellers berücksichtigen. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist also nicht ohne weiteres möglich. Es gibt auch gute Angebote, bei denen der Versicherer ganz auf die „abstrakte Verweisbarkeit“ verzichtet.

Voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit (Prognosezeitraum): Der Vertrag hält in der Regel fest, ab welcher Dauer von Unfallfolgen oder einer Krankheit die Versicherung leistet. Zum Beispiel könnte die versicherte Person nur dann als berufsunfähig gelten, wenn sie mindestens sechs Monate oder ein Jahr nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Wird die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich drei Jahre oder mehr erwartet, wird sie als dauerhaftbetrachtet.

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Letzte Aktualisierung am 28.05.2009
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